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Der Umgang mit Bildern und Bildrechten

Wie groß muss ein Bild sein, um in der Plattform optimal dargestellt zu werden? Welche Dateiformate werden vom System erkannt? An welchen Stellen kann ein hochgeladenes Bild ausgespielt werden? Und was ist bei der Verwendung von Bildern anderer Fotografen zu beachten? All diesen Fragen wird im folgenden Artikel auf den Grund gegangen.

Bildgröße und -format

Alle Bilddateien sollten immer in bestmöglicher Qualität hochgeladen werden. Eine Auflösung von 3600 x 2800 Pixel ist ein guter Richtwert und entspricht etwa der Leistung einer 8-Megapixel-Kamera. Die Größe ist besonders für die Vollbild-Galerie auf großen Monitoren und für PDF-Ausdrucke relevant.

Bilder werden von unserem System automatisch verkleinert, um sie auch auf Tablet- und Smartphone-Bildschirmen schnell anzuzeigen. Liegen die Abmessungen eines Bildes deutlich unter dem erforderlichen Standard, wird es ggf. in einem grauen Rahmen dargestellt.

Ein geeignetes Dateiformat für Bilder ist JPEG mit hoher Qualität (80–100 %). Andere mögliche Formate für den Upload sind BMP, GIF und PNG.

Für Landschaftsaufnahmen sind Bilder im Querformat prädestiniert. Ein typisches Seitenverhältnis ist 16:9. Hochformatige Bilder hingegen wirken außerhalb der Vollbild-Galerien oft abgeschnitten. Sehr breite Bilder werden automatisch als Panorama erkannt.


Bildmaterial innerhalb der Plattform

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln, dass in der Plattform hochgeladene Bilder auf unterschiedlichen Websites, in Apps und in Print-Produkten, die in Zusammenhang mit der Plattform stehen, verwendet werden dürfen. Hier kann ein Überblick über alle Ausspielkanäle der Plattform eingesehen werden.


Der Umgang mit Bildrechten

Werke aus Kunst, Literatur und Wissenschaft unterliegen in Deutschland grundsätzlich dem Urheberrecht – ob es sich nun um Gemälde, poetische Texte, Erfindungen oder eben Fotos und Videos handelt. Der Urheber genießt eine Reihe von Rechten an seinem Werk. Diese sind thematisch in Urheberrecht und Nutzungsrechte gegliedert. 

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Urheberrecht und Nutzungsrechte schützen Bilder und Videos vor der unauthorisierten Verwendung.
Urheberrecht und Nutzungsrechte schützen Bilder und Videos vor der unauthorisierten Verwendung.
Foto: CC0, pixabay.com

Das Urheberrecht besagt, dass der Autor (Fotograf) eines Bildes entscheiden darf, ob er als Urheber genannt werden möchte, ob er auf die Nennung seines Namens verzichtet oder sie sogar untersagt.

Die Nutzungsrechte regeln, wo und von wem Fotos veröffentlicht werden dürfen, ob ein Bild verändert werden darf und ob die kommerzielle Nutzung erlaubt ist. Sind keine Regelungen getroffen, hat der Autor (Fotograf) die exklusiven Rechte an seinem Bild. Er kann anderen Personen und Organisationen aber Nutzungsrechte einräumen bzw. übertragen. 

Nutzungsrechte können auf einen Zeitraum oder ein Land beschränkt sein. Sie können auch die Verwendung eines Bildes für ein einzelnes Projekt, auf den Online- oder Printbereich sowie auf die Social-Media-Kanäle beschränken.

Achtung: Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Autors oder des Rechteinhabers dürfen Bilder und Videos nicht veröffentlicht werden. Es drohen Abmahnungen und hohe Bußgeldstrafen.

Upload von eigenen Fotografien

Wer sein eigenes Bildmaterial in die Plattform laden möchte, kann dies bedenkenlos tun und muss nichts weiter beachten. Beim Dateiupload wird standardmäßig der Name des aktiven Benutzers im Feld „Fotograf“ und die jeweilige Benutzergruppe im Feld „Quelle“ eingetragen.

Upload von Bildern fremder Fotografen

Der Autor muss der Verwendung seines Fotos in der Outdooractive Plattform mitsamt allen Ausgabekanälen zustimmen. Er muss im Feld „Fotograf“ genannt werden, sofern er nicht auf Namensnennung verzichtet oder diese sogar untersagt.

Upload von Bildern aus Fotodatenbanken

Bilder, die aus freien Fotodatenbanken (z. B. commons.wikimedia.org) stammen, dürfen in der Outdooractive Plattform verwendet werden, wenn die jeweiligen Lizenzbestimmungen eingehalten werden. In der Regel müssen der Fotograf und die Lizenz genannt werden, unter der das Bild veröffentlicht wurde.

Verschiedene Nutzungsrechte und gängige Lizenzen

Es gibt sehr viele verschiedene Arten von Nutzungsrechten. Um den Überblick nicht zu verlieren, tragen Bilder meist eine Lizenz.

 

Alle Rechte vorbehalten

Alle Nutzungsrechte liegen beim Urheber. Dritte dürfen das Bild nicht verwenden.

 

Rights Managed

Mit der RM-Lizenz arbeiten zahlreiche Bildagenturen. Der Kunde wählt die Art der Verwendung (z. B. für die Titelseite eines Magazins, für Plakatwerbung oder für die Einbindung in eine Website) sowie einen Zeitraum aus; nach diesen beiden Kriterien richtet sich dann der Preis.

Bilder, die unter der RM-Lizenz vertrieben werden, sind in der Regel qualitativ hochwertig und/oder selten verwendet. Gegebenenfalls können Kunden das Material sogar exklusiv nutzen. Dementsprechend ist es aber auch recht teuer. Ist der vorgegebene Zeitraum verstrichen, fallen neue Gebühren an.

 

Royalty Free (lizenzfrei)

Lizenzfrei bedeutet entgegen landläufiger Annahmen nicht das Gleiche wie rechtefrei. Auch bei lizenzfreien Bildern legt der Autor bestimmte Nutzungsregeln fest. Lizenzfreie Bilder sind meist kostenpflichtig und auf Plattformen wie shutterstock.com, fotolia.com oder istockphoto.com erhältlich.

Beim Kauf eines lizenzfreien Bildes wird ein Pauschal-Nutzungsrecht erworben. Bilder dürfen meist zeitlich unbegrenzt und für verschiedene Projekte verwendet werden. Im Print-Bereich ist eine Beschränkung der Auflage möglich. Genaueres regeln die jeweiligen Nutzungsbedingungen des Bildes.

 

Creative Commons

Creative Commons ist eine gemeinnützige Organisation, die verschiedene Standard-Lizenzverträge zur Verfügung stellt. Unter diesen können Urheber von Text, Bild, Video und Musik ihre Werke veröffentlichen.

Eine CC-Lizenz erlaubt die Verwendung solcher Werke unter Einhaltung bestimmter Bedingungen. Sogar eine kommerzielle Nutzung ist in vielen Fällen möglich. Bilder dieser Lizenz kommen aus freien Fotodatenbanken, beispielsweise commons.wikimedia.org, pixabay.com oder flickr.com.

Ausschlaggebend ist der Zusatz – wie z. B. CC-BY-SA, CC-NC – der die Art der mit der Lizenz verbundenen Rechte regelt. Eine Kombination verschiedener Zusätze ist möglich:

  • Der Zusatz BY besagt, dass der Autor namentlich genannt werden muss.
  • Der Zusatz ND besagt, dass das Bild nicht bearbeitet werden darf.
  • Der Zusatz SA besagt, dass das Bild unter gleichen Bedingungen weitergegeben werden muss. Sprich: Es darf bearbeitet werden, muss aber wieder unter der gleichen Lizenz veröffentlicht werden.
  • Der Zusatz NC besagt, dass das Bild nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden darf.

 

Public Domain

Es gibt immer mehr Plattformen, die gemeinfreies Bildmaterial vertreiben. Oftmals handelt es sich dabei um historische Aufnahmen, deren Schutzfrist abgelaufen ist. Andere Bilder stammen von Community-Usern, die ihr Material der Öffentlichkeit unentgeltlich zur Verfügung stellen.

Bilder mit einer CC0-Lizenz dürfen ohne Autorennennung verwendet, bearbeitet und für alle Zwecke genutzt werden. Oftmals geht dies aber zu Lasten der Qualität.


Recht am eigenen Bild

Erkennbare Personen dürfen nur mit deren Zustimmung abgelichtet werden.
Erkennbare Personen dürfen nur mit deren Zustimmung abgelichtet werden.
Foto: CC0, pexels.com

Neben den urheberrechtlichen Fragen gilt es vor der Verwendung eines Bildes noch andere Punkte zu klären. Sind auf einem Foto Personen abgebildet, darf das Recht am eigenen Bild nicht verletzt werden.

Es besagt, dass Aufnahmen von erkennbaren Personen nur mit deren schriftlicher Zustimmung veröffentlicht werden dürfen.

Eine Einwilligung gilt nach § 22 KunstUrhG als erteilt, wenn der Abgebildete für seine Dienste entlohnt wurde und einer Veröffentlichung nicht eindeutig widerspricht.

Der § 23 KunstUrhG bestimmt drei Ausnahmen von dieser Regel, die greifen, solange keine berechtigten Interessen des Abgebildeten verletzt werden:

  1. Personen der Zeitgeschichte (z. B. Staatsoberhäupter, Politiker, Repräsentanten der Wirtschaft, Wissenschaftler, Erfinder, Künstler, Schauspieler, Sänger, Entertainer und Sportler)
  2. Personen als Beiwerk einer Landschaft, einer Örtlichkeit oder eines Objekts (Person ist klar erkennbar nur durch Zufall mit auf dem Bild)
  3. Personen, die an öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen teilnehmen sowie Personen in großen Menschenmengen

Objekte und Gebäude

Der Eiffelturm bei Nacht
Der Eiffelturm bei Nacht
Foto: CC0, pixabay.com

In einigen Fällen können sich Urheberrechte auch auf Abbildungen von Objekten beziehen. Fotos von urheberrechtlich geschützten Gemälden und Skulpturen unterliegen dem gleichen Urheberrecht wie das jeweilige Original.

Gebäude können grundsätzlich ohne spezielles Nutzungsrecht abgelichtet werden. Ausnahmen bestätigen die Regel: Wer eine Aufnahme vom Eiffelturm bei Nacht verwenden möchte, muss das Nutzungsrecht beim französischen Lichtkünstler Pierre Bideau anfragen.


Bildzitate und Screenshots

Für Abbildungen eines geschützten Werks gelten dieselben Bestimmungen wie fürs Original.
Für Abbildungen eines geschützten Werks gelten dieselben Bestimmungen wie fürs Original.
Foto: CC0, pixabay.com

Das Urheberrecht regelt außerdem die Verwendung von Bildzitaten und Screenshots. Wird eine Abbildung eines urhebergeschützten Werks veröffentlicht, unterliegt diese den gleichen Bestimmungen wie das eigentliche Werk.

Für die Nutzung in wissenschaftlichen Artikeln gibt es eine Ausnahme. Erfüllt ein Screenshot oder ein Bildzitat die sogenannte Belegfunktion, ist die Verwendung erlaubt.

Voraussetzung ist aber, dass die Abbildung lediglich den eigenen Gedanken unterstützt und genau dieses Bild verwendet werden muss. Ein Beispiel hierfür wären Film- oder Buchkritiken sowie Website-Besprechungen.


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